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 Ein Grundgesetz ohne Angabe seines territorialen Erstreckungsgebietes gilt  nirgendwo!!!



Durch den Fortfall seiner Rechtsgrundlage, dem „GG“, war-nach Staats-und Vö lkerrecht-das provisorische, besatzungsrechtliche  Selbstverwaltungskonstrukt, der Pseudostaat „BRD“, seit dem Moment de jure erloschen!

 Ein Grundgesetz ohne Angabe seines territorialen Erstreckungsgebietes gilt  nirgendwo!!!

Das „Bundesverfassungsgericht“ hatte u. a. mit seiner Entscheidung 2 BvF. 1/73 vom 31. 07. 1973 festgestellt, daß sich die Hoheitsgewalt der „BRD“ auf den Geltungsbereich des „GG“ in diesem aber nicht mehr definiert ist, gibt es seit dem auch kein Gebiet mehr, wo es gilt.

Damit gibt es seit dem 18. 07. 1990 auch kein Gebiet mehr, in welchem eine „Regierung“, der „BRD“ zu staatspolitischen Handlungen jeglicher Art(z. B. Staatsverträ ge zu schließ en) legitimiert wä re, eine Hoheitsgewalt auszuü ben. Demzufolge haben sä mtliche Organe der „BRD“, zu denen auch „Kö rperschaften des ö ffentlichen Rechts“, wie die GEZ gehö ren, keine Rechtsgrundlage mehr!

Beim Geltendmachen der von Ihnen geforderten Gebü hren berufen Sie sich auf den vorstehend angefü hrten, mit der „BRD“ geschlossenen“ Rundfunkgebü hrenstaatsvertrag“. Aus diesem ergibt sich aber an keiner Stelle, dass Ihre Institution -die GEZ-legitimiert ist, Gebü hren fü r den Empfang von Rundfunksendungen zu erheben und auch zu kassieren. Eine entsprechende Legitimation haben Sie mir gegenü ber bisher nicht nachgewiesen.                                                                                                        Mangels  dieser Legitimation haben Sie also in der Vergangenheit ohne rechtlichen Grund von mir Gebü hren abverlangt und erhalten, die ich hiermit zurü ckfordere.

 Im ü brigen ist eine Erhebung von Gebü hren grundgesetzwidrig! Im Art. 5 „GG“ heiß t es: Jeder hat das Recht, …sich aus allgemein zugä nglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewä hrleistet. “

Durch die von Ihrer Institution praktizierte, grundgesetzwidrige zwangsweise Gebü hrenerhebung, wird aber das RECHT auf ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugä nglichen Quellen verwehrt!

wenn Sie der Auffassung sein sollten, daß meine Ausfü hrungen unzutreffend sind, treten Sie bitte den Beweis an, dass Sie zu Recht (nach welchem gü ltigen Recht? ) von mir Gebü hren erheben dü rfen.

Sollte ich bis zum 26. 01. 2007 bei mir eingehend nichts von Ihnen hö ren, werde ich dieses als nonverbale Bestä tigung der Richtigkeit meiner Ausfü hrungen Ihrerseits werten und dann davon ausgehen, daß Sie meine Abmeldung von Ihrem Zwangsgebü hren-Erhebungssystem akzeptiert haben, sich die Sache damit insgesamt erledigt hat. (Qui tacet, consentire videtur. )

 

Mit freundlichen Grü ß en

 

 

                                                                                                              


 



  

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