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Muster zur Abmeldung von Zwangsgebühren wie GEZ, Müllgebühen, Grundsteuern, Straßenreinigungsgebühren, Lebensversicherungen u.s.w



 

 

Muster zur Abmeldung von Zwangsgebü hren wie GEZ, Mü llgebü hen, Grundsteuern, Straß enreinigungsgebü hren, Lebensversicherungen u. s. w

Absender

Anschrift

Aktenzeichen…………….                                                                     Ort, Datum: 08. 02. 200

 

(bitte immer angeben)

 

Abmeldung vom  Zwangsgebü hren-Erhebungssystem

 

Sehr geehrte „GEZ“, Damen und Herren,

 hiermit melde ich mich mit sofortiger Wirkung von Ihrem Zwangsgebü hren-Erhebungssystem ab.

 

Begrü ndung:

Sie nennen sich „Gebü hreneinzugszentrale der ö ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland“ und berufen sich auf einen mit diesen geschlossenen „Rundfunkgebü hrenstaatsvertrag“.

Staatsverträ ge sind internationale Verträ ge zwischen mindestens zwei Staaten. Sie, die GEZ, sind aber kein Staat und mit Ihnen ist auch kein Vertrag geschlossen worden. Andererseits ist die“ Bundesrepublik Deutschland“(„BRD“) selbst auch kein Staat, dazu mangelt es ihr nach Staats -und Vö lkerrecht(G. Jellinek) an drei entscheidenden Kriterien, nä mlich an einem eigenen Staatsvolk, an einem eigenen Territorium und an einer von einem souverä nen Volk in freier Entscheidung beschlossenen eigenen Verfassung!

Diese nach G. Jellinek drei entscheidenden Kriterien treffen aber eindeutig auf die „BRD“ nicht zu! Die hier im Lande lebenden Deutschen sind keine „Bundesbü rger“, wie diese immer wieder wahrheitswidrig bezeichnet werden, sondern insgesamt Reichsbü rger und haben als solche ausschließ lich die Staatsangehö rigkeit des nach wie vor existenten Staates (2. )DEUTSCHES REICH gemä ß § 1 RuStAG! Die Existenz des Staates Deutsches Reich ergibt sich u. a. auch aus BVerfGE 2BvF 1/73 vom 31. 07. 1973. Also sind die hier lebenden Deutschen insgesamt das Staatsvolk des Staates(2. ) DEUTSCHES REICH und keinesfalls das der“ BRD“!

Somit verfü gt die „BRD“ ü ber kein eigenes Staatsvolk! Auch ich, der Unterzeichner, habe seit meiner Geburt ausschließ lich und allein die Staatsangehö rigkeit(2. ) DEUTSCHES REICH!

Das Territorium des nach wie vor existenten Vö lkerrechtssubjekts DEUTSCHES REICH erstreckt sich in seinen Grenzen vom 31. 12. 1937, wie dieses seinerzeit die Besatzungsmä chte festgelegt haben und sich u. a. auch aus Art. 116 Abs. 1 „GG“ ergibt. Hingegen befand sich das Gebiet der „BRD“, in welchem das „Grundgesetz“(„GG“) bis zum 17. 07. 1990 Gü ltigkeit hatte, lediglich im westlichen Teil des Territoriums des Staates DEUTSCHES REICH von den Besatzungsmä chten und auch vö lkerrechtlich anerkannt ist und auch das „Bundesverfassungsgericht“ in mehreren Urteilen entsprechend entschieden hat, gibt es nur einen DEUTSCHEN STAAT, nä mlich das DEUTSCHE REICH in seinen Grenzen vom 31. 12. 1937! Weil dessen letzte (geschä ftsfü hrende) Regierung am 23. 05. 1945 vö lkerrechtswidrig verhaftet und teilweise hingerichtet worden ist, ist das DEUTSCHE REICH seit dem nach wie vor zwar handlungsberechtigt, aber-mangels vorhandener Administration-nicht handlungsfä hig.

Daraus ergibt sich, die so genannte „BRD“! Sie verfü gt ü ber kein eigenes Staatsgebiet, ihr ehemaliges Erstreckungsgebiet lag im westlichen Territorium des existenten Staates DEUTSCHES REICH!

Die „BRD“ hat auch nie ü ber eine Verfassung verfü gt und hat eine solche bis heute nicht, auch wenn dieses von „bundesdeutschen Politikern“ immer wieder gern wahrheitswidrig behauptet wird. Eine Verfassung nach rechtsstaatlichen Grundsä tzen ist die freie Entscheidung eines souverä nen Volkes und beinhaltet die Rechtsnormen, die Aufbau und Tä tigkeit des Gemeinwesens regeln. Eine derartige Verfassung hat die „BRD“ aber eindeutig nicht. Die „BRD“ hatte als Rechtsgrundlage lediglich das „Grundgesetz fü r die „BRD“, welches kraft der Waffengewalt der 3 westlichen Besatzungsmä chte dem militä risch wehrlosen, in den 3 westlichen Besatzungszonen lebenden Teil des Deutschen Volkes aufgezwungen worden war.

Es war also ein Diktat der westlichen Besatzungsmä chte und eindeutig keine freie Entscheidung eines souverä nen Volkes!

Souverä n ist das Deutsche Volk bis heute noch nicht, wie es sich zweifelsfrei u. a. auch aus Art. 125 „GG“ ergibt, wo es unter Ziffer 1 heiß t: „soweit es innerhalb einer oder mehrere Besatzungszonen einheitlich gilt“.

Danach bestehen also noch heute in Deutschland Besatzungszonen und nach Art. 79 Abs. 1, Satz 2“GG“ gilt in diesen noch immer BESATZUNGSRECHT! Bis zum heutigen Tage ist es dem Deutschen Volk verwehrt worden, an dem „Grundgesetz“ in irgendeiner Form mitzuwirken, hierü ber zu entscheiden. Danach mangelt es der so genannten „BRD“ auch an dem dritten Kriterium, um ein Staat zu sein. Die „BRD“ ist also seit ihrer vö lkerrechtswidrigen Errichtung in westlichen Territorium des Staates DEUTSCHES REICH im Mai 1949 durch die 3 westlichen Besatzungsmä chte, nichts anderes als ein besatzungsrechtliches SELBSTVERWALTUNGSKONSTRUKT mit staatsä hnlichem Charakter, also nur ein Pseudostaat, oder wie Prof. Dr. Carlo Schmid 1948 vor dem „Parlamentarischen Rat“, sagte: „ Eine Organisationsform einer Modalitä t der Fremdherrschaft“!

Damit ist festgestellt, dass die „BRD“ im vö lkerrechtlichen Sinne kein Staat ist und dem gemä ß auch keine rechtsverbindlichen Staatsverträ ge schließ en kann. Das bezieht sich auch auf den von Ihnen in Anspruch genommenen so genannten“ Rundfunkgebü hrenstaatsvertrag“. Da die im Mai 1949 durch die 3 westlichen Besatzungsmä chte erfolgte Errichtung der „BRD“ gegen das Vö lkerrecht (HLKO) und damit gegen international gü ltige Rechtsnormen verstieß, war dieser Akt vom Beginn an nichtig!

Hinzu kommt noch, dass der Pseudostaat „BRD“, die so genannte „Bundesrepublik Deutschland“, seit dem 18. 07. 1990, 00: 00h, keine Rechtsgrundlage mehr hat. Sie ist seit dem, nach Staats-und Vö lkerrecht, nicht mehr handlungsberechtigt und damit de jure erloschen!

Die Grundlage fü r diesen Tatbestand ist, daß am 17. 07. 1990 bei den „4+ 2-Gesprä chen“ in Paris, den als solche bezeichneten „ Wiedervereinigungsverhandlungen“, die im tatsä chlichen Ergebnis aber keine waren, folgendes geschehen war.

Vom obersten Exekutivorgan der „BRD“, der Besatzungsmacht USA, vertreten durch deren damaligen Auß enminister James Baker, wurde dem damaligen Auß enminister der „BRD“, Hans –Dietrich Genscher, mitgeteilt, daß die Prä ambel und der Art. 23 (a. F. ) der bis dahin geltenden Rechtsgrundlage der „BRD“, dem „Grundgesetz fü r die Bundesrepublik Deutschland“, mit Wirkung zum 18. 07. 1990, 00: 00h, aufgehoben sei.

 Zuvor hatte das oberste Exekutivorgan der „DDR“, die UdSSR, vertreten durch deren damaligen Auß enminister Eduard Schewardnaze, dem damaligen Auß enminister der „DDR“, Markus Meckel, mitgeteilt, daß die Staatsangehö rigkeit zur „DDR“ und deren Verfassung zum 18. 07. 1990, 00: 00h, aufgehoben sei.

Mit der ersatzlosen Streichung des Art. 23(a. F. ) am 17. 07. 1990, des unter westlicher Besatzungshoheit geschaffenen“ Grundgesetz fü r die Bundesrepublik Deutschland“(BGBL.. II vom 23. 09. 1990, S. 885 ff), war in dem Moment auch der territoriale Geltungsbereich des „GG“ erloschen. Und damit aber auch die Basis fü r die Ausü bung der Hoheits-und Staatsgewalt der so genannten“ Bundesrepublik Deutschland“!



  

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