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Strafrecht



Strafrecht

In der Rechtswissenschaft bezeichnet Strafrecht ein Rechtsgebiet, das sich mit Rechtsgüterschutz durch Beeinflussung des menschlichen Verhaltens befasst. Strafnormen sollen Menschen davon abhalten, fremde Rechtsgüter zu verletzen, sie sollen vielmehr zu einem rechtskonformen

Verhalten gebracht werden. Der Allgemeine Teil des Strafgesetzbuches (§§ 1 – 79b) regelt allgemeine Prinzipen, die für das gesamte Strafrecht gelten. So werden die unterschiedlichen Begehungsformen einer Tat definiert, also Vollendung und Versuch, Täterschaft und Teilnahme mit der Untergliederung in Anstiftung und Beihilfe, Vorsatz und Fahrlässigkeit, Begehung und Unterlassung. Auch Notwehr und Notstand werden definiert und die grundlegenden Rechtsfolgen von Straftaten festgelegt. Der Allgemeine Teil regelt auch die Stellung eines Strafantrages und enthält die Verjährungsvorschriften. Das deutsche Strafrecht unterscheidet Vergehen und Verbrechen. Als Verbrechen gilt dabei jede Straftat, die nach dem StGB mit mindestens einjähriger Freiheitsstrafe sanktioniert wird. Wichtige Abschnitte des Besonderen Teils betreffen u.a. Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung), Straftaten gegen die persönliche Freiheit (z.B. Menschenhandel,

Kindesentziehung, Freiheitsberaubung), Diebstahl und Unterschlagung, Raub und Erpressung,

 

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