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Gemäß UN-Menschenrechtsbeschluss herrschen in der BRD Menschenrechtsverbrechen



Richter, Staatsanwä lte und Politiker sind demnach aktiv an Verbrechen gegen die Menschenrechte beteiligt

Die Verbrechen von BRD-Politikern und von zahlreichen Verfolgungs-Richtern sind alleine schon deshalb so verwerflich, schlimm und hö chst verbrecherisch, weil diese System-Vertreter den Menschen eine Rechtsstaatlichkeit vortä uschen, wo es in Wirklichkeit nur ein despotisches Verfolgerregime gibt.

Das Grundgesetz wurde beispielsweise derart vergewaltigt, dass das Menschenrecht auf freie Meinungsä uß erung und die Freiheit der Wissenschaft de facto abgeschafft wurden. Da sich die Bundesrepublik aber der UN-Menschenrechts-Charta feierlich unterworfen hat, macht sie sich unentschuldbar schuldig, fortgesetzt die Menschenrechte zu verletzen.

Die BRD-Systempolitiker werden nicht mü de, beispielsweise die syrische Regierung anzuklagen, die Menschenrechte zu verletzen:

“Das syrische Regime hat nach Einschä tzung einer UN-Kommission schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen. Dazu gehö rten willkü rliche Verhaftungen, ” [1] tö nt es aus allen Systemrohren und Politiker-Kehlen.

Als wü rden in der BRD nicht massenhaft Menschen willkü rlich verhaftet werden. Ein wahres Wort zu Auschwitz und Juden, und du verschwindest hinter Gitter. Mit ein wenig Pech, sogar fü r den Rest deines Lebens, wie das Beispiel Horst Mahler zeigt. In der BRD werden massenhaft Unschuldige aus politischen Grü nden verurteilt, viel mehr als beispielsweise in China.

(Anmerkung Susanne – siehe hier: PL – Horst Mahler)

Der staatliche Rundfunksender SWR (SWR-Info) ü bte sich in der Kunst der Chuzpe mit der Behauptung, in der BRD wü rden die Menschenrechte gemä ß Menschenrechts-Charta der Vereinten Nationen garantiert, nä mlich: “Alle Menschen sind frei und gleich an Wü rde und Rechten geboren. ” [2]

Natü rlich besitzen die nationalgesinnten Menschen in der BRD keine, bestenfalls nur ganz geringe Menschenrechte. Die linke TAZ beweinte beispielsweise das Schicksal der Kurden in der Tü rkei, weil man ihnen das Menschenrecht auf freie Meinungsä uß erung verweigere und sie wegen Ä uß erungen in die Gefä ngnisse werfe: “Prominenteste Opfer in den letzten Wochen waren der Verleger, Journalist und Menschenrechtler Ragip Zarakolu und die Professorin Bü sra Ersanli. ” Die Tü rkei benutze Anti-Terrorgesetze zur Unterdrü ckung einer freien Meinungsä uß erung, so die “freiheitliche” TAZ. In der Tü rkei tobe: “der Missbrauch der Antiterrorgesetze zur Unterdrü ckung der Meinungsfreiheit. Die Antiterrorgesetzgebung der Tü rkei ist absichtlich so vage gehalten, dass man je nach politischer Opportunitä t fast jeden danach anklagen kann. ” [3]

Dieselbe TAZ findet es richtig, dass in der BRD freie Forscher und Menschen, die ü ber die jü ngste Geschichte sowie ü ber das Programm der Machtjuden wahrheitsgemä ß e Aussagen machen, massenweise unter dem Vorwand des Gummiparagraphen 130 StGB (Volksverhetzung) verhaftet und jahrelang eingesperrt werden. Was soll denn volksverhetzerisch an der wissenschaftlich bewiesenen Tatsache sein, dass es sich beispielsweise bei der Behauptung, im Konzentrationslager Dachau seien Menschen massenhaft vergast worden, um eine Lü ge handelt? Was soll denn an der Frage volksverhetzerisch sein, welches NS-Urteil richtig ist, das von Berlin (Urteil Landgericht Berlin, 8. 5. 1950, PKs 3/50) oder das von Dü sseldorf (Urteil Landgericht Dü sseldorf, 30. 6. 1981, XVII-1/75 S).

Das Landgericht Berlin stellte fest: “Das Lager Maidanek, das keine Vergasungsanlage besaß. ”

Das Landgericht Dü sseldorf hingegen beschied: “In Maidanek fanden Massenvergasungen statt. ” Aber wer diese Frage ö ffentlich stellt, geht wegen der in der BRD vergewaltigten Menschenrechte ins Gefä ngnis.

Bislang war es so, dass die Verfolgungs-BRD ihre Menschenrechtsverletzungen damit kaschierte, dass der Paragraph 19 der UN-Menschenrechtscharta deshalb nicht greifen wü rde, da dieser “das Leugnen von historischen Fakten” nicht als freie Meinungsä uß erung schü tze.

Das ist eine Lü ge, zumindest seit Juli 2011. Im Rahmen der 102. Tagung des Menschenrechts-Komitees der Vereinten Nationen (11. – 29. Juli 2011 in Genf) hat die Abteilung Menschenrechte der Vereinten Nationen klipp und klar entschieden, dass insbesondere das Bestreiten des Holocaust als schü tzendes Rechtsgut der freien Meinungsä uß erung gelten mü sse und nicht verfolgt werden dü rfe.

Das Komitee fasste fü r alle Unterzeichnerstaaten der UN-Menschenrechtskonvention, also auch die BRD, Ö sterreich und Schweiz, folgenden verbindlichen Beschluss: “Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsä uß erungsfreiheit auferlegt. Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtü mlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse. ” (Absatz 49., CCPR/C/GC/34)

Mehr noch, dieser Beschluss bezieht sich hauptsä chlich auf das Bestreiten der Holocaust-Lü gen, denn er verweist explizit auf das franzö sische Verfolgungsgesetz, das eigens wegen Professor Robert Faurisson gemacht wurde. Das Menschenrechts-Komitee der Vereinten Nationen verweist in seiner glasklaren Formulierung mit der Fuß note 116 extra auf das franzö sische Holocaust-Verfolgungsgesetz (Lex Faurisson): “Die sogenannten Erinnerungs-Gesetze wie im Fall Faurisson gegen Frankreich, Nr. 550/93″.

Das heiß t klipp und klar. Die nicht mehr zu zä hlenden Verfolgten in der BRD (jedes Jahr mehr als 10. 000), die zahlreichen inhaftierten Aufklä rer, die nichts weiter getan haben, als die Wahrheit zu verö ffentlichen, sind allesamt unschuldig.

Ihre Einkerkerung stellt nach den Buchstaben der UN-Menschenrechts-Charta ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar. Die verantwortlichen Politiker und Richter mü ssten demgemä ß lebenslä nglich hinter Gitter kommen, hä tten wir einen Rechtsstaat. Aber vielleicht kommt der Rechtsstaat schon bald.

Das Verbrecherische der Systemparteien wird an folgenden Aussagen der CDU-Regierungspartei deutlich, verö ffentlicht am 31. Mä rz 2010 auf ihrer Internetseite: “Wir bekennen uns zur Universalitä t der Menschenrechte, zur Rechtsstaatlichkeit und zur Herrschaft des Rechts in den internationalen Beziehungen und betrachten Menschenrechtspolitik als zentrale Konstante deutscher Auß en- und Sicherheitspolitik. “ Damit nicht genug. Es folgt sogar noch eine Steigerung der Verlogenheit und der Heuchelei: „Gedanken- und Meinungsfreiheit und die Freiheit von Diskriminierung sind unverä uß erliche Prinzipien unserer Menschenrechtspolitik. “ Und dann bestä tigt diese Regierungspartei, dass die BRD die Menschenrechts-Charta der Vereinten Nationen uneingeschrä nkt anerkennt: „Zusammen mit der ‚Allgemeinen Erklä rung der Menschenrechte’ bilden diese UN-Pakte die ‚Universelle Menschenrechts-Charta’ (Universal Bill of Rights). Diese kann als Basis sä mtlicher universeller Normsetzungen im Bereich der Menschenrechte angesehen werden. … Entsprechend lautet ein Kernsatz der Schlusserklä rung der Wiener Menschenrechtskonferenz: ‚Alle Menschenrechte sind universell, unteilbar, bedingen einander und hä ngen miteinander zusammen. ’ … Die Implementierung der vertraglich gegebenen, hohen Menschenrechtsstandards in die Praxis wird auch in Zukunft Aufgabe und Ziel unserer Politik sein. ”

Die alte Welt vergeht, eine neue entsteht! Die Zeit der Nationalstaaten, der Freiheit, der vö lkischen Harmonie bricht mit dem Untergang dieses Systems an. Wir mü ssen helfen, den aufklä rerischen Weg zu bereiten.
Mit Ihrer finanziellen Unterstü tzung halten wir den Aufklä rungskampf durch

Jetzt kann niemand mehr von diesen verachtenswerten Tyrannen behaupten, er habe von nichts gewusst. Sie sind entlarvt. Sie handeln verbrecherisch, sie lü gen verbrecherisch, denn sie haben bis heute die glasklare Neuformulierung des UN-Menschenrechts-Komitees verschwiegen, um ihre Verfolgungspolitik gegenü ber Unschuldigen rabiat fortsetzen zu kö nnen.

Ihnen ist jedes Mittel recht, ihre wahnsinnigen Lü gen gegen das deutsche Volk weiterhin einsetzen zu kö nnen.

Sie schrecken vor nichts zurü ck, denn wie sich jetzt herausgestellt hat, ließ der Inlandsgeheimdienst der BRD (“Verfassungsschutz”), sogar Auslä nder ermorden (Dö ner-Morde), um daraus eine Bluthetze gegen die Aufklä rer des nationalen Lagers zu entfachen.

Nochmals: all das geschieht nur, um die Lü gen der BRD vor Aufdeckung zu schü tzen. Es sind Vernichtungslü gen gegen das eigene Volk.

 



  

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