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Warum es völlig korrekt ist den „Beitragsservice“ GEZ zu nennen und warum er nicht befugt ist Beiträge einzuziehen



Verö ffentlicht am Juni 3, 2014von 1truth2prevail

Es ist vö llig korrekt den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ weiterhin GEZ zu nennen, weil dieser Name nach wie vor von demselben Unternehmen als Unternehmensteil bzw. Handelsname gefü hrt wird.

Als Beweis genü gt es sich mal den Datensatz dieser Firma auf der Seite www. upik. deanzusehen. Die D-U-N-S® Nummer lautet: 344474861

Der Name GEZ wird weiterhin als nicht eingetragener Unternehmensteil gefü hrt, wä hrend offiziell nur noch der primä r eingetragene Firmenname „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ verwendet wird.

 

Auch die primä re Tä tigkeit dieses Unternehmens ist gleich geblieben. Der Tä tigkeitscode SIC 7322 steht nä mlich fü rInkassounternehmen. Nachzulesen zB. auf dieser Seite (Englisch)

Ein Inkassounternehmen ist ein Dienstleistungsunternehmen, das Glä ubigern (hier: den sog. „ö ffentlich-rechtlichen“ Rundfunkanstalten) dazu verhilft, das ihnen geschuldete Geld zu erlangen. Dies ist juristisch ausgedrü ckt „ gewerbsmä ß ige Einziehung von Forderungen

Genau das ist auch das erklä rte Ziel dieser Firma! Zitat aus deren Impressum:

„ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine ö ffentlich-rechtliche, nicht rechtsfä hige Gemeinschaftseinrichtung der in der […] (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträ ge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. “

Dabei ist anzumerken, dass die Tä tigkeit der Inkassounternehmen in Deutschland unter Erlaubniszwang steht. Was bedeutet, dass ein Unternehmen, welches nicht ü ber die behö rdliche Erlaubnis verfü gt, nicht als Inkassounternehmen arbeiten darf! Ob ein Inkassounternehmen ordnungsgemä ß registriert ist, kann von jedermann online ü ber das Rechtsdienstleistungsregister in Erfahrung gebracht werden.

Als solches ist jedoch interessanterweise weder der „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“, noch die GEZ registriert und demzufolge auch nicht zur gewerbsmä ß igen Einziehung von Forderungen legitimiert!

Dieses Unternehmen hat absolut keine Befugnis zum Einzug irgendwelcher Beiträ ge! Dies geben sie sogar selbst zu in ihrem Impressum, mit der Formulierung „nicht rechtsfä hig“.

Mal ganz davon zu schweigen, dass der sogenannte Rundfunkbeitrags“staats“vertrag selbst kein staatsrechtlicher, sondern ein handelsrechtlicher Vertrag ist. Denn alle beteiligten Parteien, (die 16 Bundeslä nder der BRiD & die „ö ffentlich-rechtlichen“ Rundfunkanstalten der ARD, des ZDF und Deutschlandradios), die diesen Vertrag miteinander abgeschlossen haben, zu Lasten Dritter wohlgemerkt, (im Konkreten zu Lasten jedes einzelnen Bü rgers (das Wort Bü rger kommt hier eindeutig von Bü rge und nicht von Burgbewohner) der Bundesrepublik in Deutschland), sind eingetragene Wirtschaftsunternehmen (siehe D& B Firmeneinträ ge auf www. upik. de) und keine echten staatlichen Einrichtungen mit Hoheitsrecht! (Hintergrü nde dazu sind in dem Artikel „Warum das Grundgesetz fü r die Bundesrepublik Deutschland keine Verfassung ist und die BRD kein souverä ner Staat ist“ nachzulesen. )

Nein, ich bin der Meinung so GEZ nicht weiter! Diesem UnGEZiefer gehö rt ein fü r alle Mal der Garaus gemacht!

Petitionen zur Abschaffung der GEZ:

1. Abschaffung der GEZ (avaaz. org)

2. Abschaffung der Rundfunkgebü hren (openpetition. de)

Update:

Passendes Video zum Thema von querdenken. tv, vom 16. Januar 2016:

Raus aus dem Zwangs-TV – so GEZ-nicht!
Marco Fredrich im Gesprä ch mit Michael Friedrich Vogt.

letztes Update: 28. 11. 2016

 



  

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