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Ihre Behörde ist somit verpflichtet, wegen der hier angezeigten Straftaten einzuschreiten.



Auf Grund der o.g. Fakten besteht also der dringende Verdacht, dass Prof. Drosten mit seinen Falschaussagen zu PCR-Test nicht nur ihm persönlich nahestehende Personen, sondern auch sich selbst bereichert hat.

Es gibt zahlreiche weitere Quellen, die die absolute Untauglichkeit dieses PCR-Tests belegen.

So hat auch Herr Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich hat in seiner Klageschrift vom 23.11.2020, die u.a. unter dem Link

 

https://corona-transition.org/volksverpetzer-de-wurde-von-wolfgang-wodarg-uber-250-000-euro-verklagt

 

im Volltext abrufbar ist, ab Seite 23 alle aktuell verfügbaren, wissenschaftlich verifizierten Quellen zusammengefasst, die eindeutig belegen, dass der PCR-Test, der auf der Basis des „Drosten-Corman-Papers“ basiert, gleich aus mehreren Gründen vollkommen ungeeignet ist, ein SARS-CoV2-Virus bzw. eine Infektion nachzuweisen.

Darauf sei zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen.

Zudem sei daran erinnert, dass nach den Feststellungen von Dr. Lanka bislang noch niemand auch nur ein einziges Virus nachweisen können, siehe u.a. dessen Beitrag „Fehldeutung Virus II“, erschienen im Magazin WISSENSCHAFTPLUS, Ausgabe 02/2020, kostenlos abrufbar unter:

 

https://wissenschafftplus.de/uploads/article/wissenschafftplus-fehldeutung-virus-teil-2.pdf

 

Weiter findet sich in dem Offenen Brief von Prof. Dr. Dr. med. Enrico Edinger vom 20.10.2020, abrufbar unter:

 

https://www.schildverlag.de/2020/10/20/prof-dr-dr-med-enrico-edinger-in-einem-offenen-brief-an-alle-leser-inzidenzen-neuinfektionen-zweite-welle-was-der-pcr-test-wirklich-ist-und-kann/

 

folgender bemerkenswerter Ausschnitt aus einem Interview mit Prof. Drosten aus dem Jahre 2014 (!), in dem er folgende Aussagen zur Eignung des PCR-Tests zur Diagnose einer Infektion gemacht hat (Zitat):

Dr. Drosten: Als in Dschidda Ende März diesen Jahres aber plötzlich eine ganze Reihe von Mers-Fällen auftauchten, entschieden die dortigen Ärzte, alle Patienten und das komplette Krankenhauspersonal auf den Erreger zu testen. Und dazu wählten sie eine hochempfindliche Methode aus, die Polymerase-Kettenreaktion (PCR).
WirtschaftsWoche: Klingt modern und zeitgemäß.
Dr. Drosten: Ja, aber die Methode ist so empfindlich, dass sie ein einzelnes Erbmolekül dieses Virus nachweisen kann. Wenn ein solcher Erreger zum Beispiel bei einer Krankenschwester mal eben einen Tag lang über die Nasenschleimhaut huscht, ohne dass sie erkrankt oder sonst irgend etwas davon bemerkt, dann ist sie plötzlich ein Mers-Fall. Wo zuvor Todkranke gemeldet wurden, sind nun plötzlich milde Fälle und Menschen, die eigentlich kerngesund sind, in der Meldestatistik enthalten. Auch so ließe sich die Explosion der Fallzahlen in Saudi-Arabien erklären. Dazu kommt, dass die Medien vor Ort die Sache unglaublich hoch gekocht haben.“

 

Und so ein Test, der sogar nach den eigenen Aussagen von Prof. Drosten so zufällige Ergebnisse liefert wie ein Münzwurf, wird zur Ermittlung von Fallzahlen für amtliche Statistiken und damit zur Grundlage für äußerst folgenschwere politische Entscheidungen wie die ganzen Anti-Corona-Maßnahmen verwendet?

 

Angesichts dieser schwerwiegenden Folgen dürfte hier jedenfalls nicht nur der Tatbestand des Betruges zu prüfen sein. Vielmehr müsste Prof. Drosten auch für die vielen schwerwiegenden Folgen der zahlreichen – verfehlten - politischen Maßnahmen strafrechtlich verantwortlich gemacht werden, die letztlich auch maßgeblich auf den Fallzahlen basieren, die mit seinem PCR-Test ermittelt worden sind.

 

Auch sollten Sie sich einmal das Video mit dem Titel „Die (geheimgehaltene) Akte Christian Drosten“, abrufbar unter

 

https://www.kla.tv/17877

ansehen, das mittlerweile weit über 1 Millionen Mal abgerufen wurde.

Auf Grund dieses Videos bin ich jedenfalls nicht sicher, ob der Beschuldigte Prof. Drosten überhaupt einen Doktortitel führen darf, so dass ich diesen hier weggelassen habe.

Es gab übrigens schon vor vielen Monatenn zuvor sehr kritische Beiträge über den „Goldjungen“ Prof. Christian Drosten, siehe Rubikon Artikel „Der Goldjunge“, abrufbar unter:

https://www.rubikon.news/artikel/der-goldjunge

 

Das alles mögen Sie doch bitte endlich einmal reflektieren, bevor sie sich dazu verleiten lassen, nicht nur weiterhin auf die Stellungnahmen von höchst befangenen RKI-Mitarbeitern oder von Correctiv zu vertrauen.

Ich Übrigen steht der Richter am Landgericht Berlin, der die vorgenannte VB verfasst hat, mit seinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegenüber den zahlreichen äußerst eingriffsintensiven vermeintlichen Anti-Corona-Maßnahmen keinesfalls alleine.

 

Er weiß sich vielmehr in bester Gesellschaft zahlreicher Juristen und Experten, die sich kritisch mit den offiziellen Narrativen zum Pandemiegeschehen befasst haben.

 

Es gibt auch noch weitere Aussagen von Prof. Drosten, die allem Anschein nach wissenschaftlich unhaltbar sind und für weitere vorsätzliche Lügen stehen könnten.

 

Stellvertretend für viele gleichlautende Ausführungen von Juristen kann ich auch auf den Inhalt des Schreibens von Dr. Fuellmich an Prof. Christian Drosten von der Charité vom 15.12.2020 verweisen, unter im Web u.a. unter dem folgenden Link abrufbar ist:

 

https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/wp-content/uploads/2020/12/15.12.20-Abmahnung-von-RA-Dr.-Fuellmich-an-Prof.-Drosten-wegen-dessen-fünf-grundlegender-Falschaussagen.pdf

 

Die zusammenfassende Darstellung des Rechtsanwalts Dr. Fuellmich zu fünf zentralen Falschbehauptungen des Prof. Drosten, auf denen faktisch die gesamte Anti-Corona-Politik von Bund und Ländern seit Beginn der vermeintlichen „Corona-Pandemie“ gestützt worden ist, ist im Hinblick auf alle tragenden Behauptungen mit zahlreichen Quellen unterlegt und legt damit äußerst schlüssig dar, warum die gesamte Corona-Politik auf falsche Annahmen beruht oder sogar auf einem wissenschaftlichen Betrug basiert.

 

Ähnliche grundsätzliche Bedenken hat nach dem AG Dortmund (Urteil vom 2.11.2020 zu der Owi-Sache zu AZ. 733 OWI-127 Js 75/20-64/20) nunmehr auch das AG Weimar in seinem Urteil vom 11.1.2021 zu AZ. 6 OWI-523 Js 202518/20 zum Ausdruck gebracht, siehe hierzu u.a.:

 

https://www.achgut.com/artikel/ein_vorbildlicher_akt_richterlicher_souveraenitaet_lockdown_gecrashed

 

https://www.achgut.com/artikel/weimarer_corona-Urteil_stufe_2_der_rakete_gezuendet

 

Mittlerweile hat sich auch ein „Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte“ gegründet, das die Berechtigung der Anti-Corona-Politik hinterfragt, siehe:

 

https://www.netzwerkkritischerichterundstaatsanwälte.de

 

Es darf also zuverlässig davon ausgegangen werden, dass die o.g. Judikate des AG Dortmund und des AG Weimar keine Ausnahmen bleiben werden, sondern lediglich den Anfang einer grundsätzlichen Wende in der bundesdeutschen Rechtsprechung zur Berechtigung der diversen Anti-Corona-Maßnahmen markieren.

 

Eine solche Kehrtwende ist von den Verfassungsgerichten einiger Länder schon längst vollzogen worden, siehe u.a.:

 

https://www.vfgh.gv.at/medien/Covid_Schulen.php

 

https://amerika21.de/2021/01/246706/ecuador-ausgangssperre-verfassungswidrig

 

Aktuell müssen wir aber offenbar noch akzeptieren, dass die Verfassungsgerichtsbarkeit von Ländern wie Ecuador mehr Mut hat einer politischen Agenda zu widersprechen als (aktuell noch) der Großteil der bundesdeutschen Gerichtsbarkeit.

 

Die Seriösität des "Recherchenetzwerks Correctiv" sollten Sie grundsätzlich hinterfragen, siehe hierzu u.a.:

 

https://www.achgut.com/artikel/faktencheck_bei_den_faktencheckern_folge_1

 

https://www.achgut.com/artikel/faktencheckbei_den_faktencheckern_2_die_finanzen

 

Der in § 152 Abs. 2 StPO verankerte sog. Legalitätsgrundsatz besagt (Zitat):

 

„Sie (die Staatsanwaltschaft) ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.“

 

Ihre Behörde ist somit verpflichtet, wegen der hier angezeigten Straftaten einzuschreiten.

Von daher bitte ich um Aufnahme der Ermittlungen. 

 

Über den Fortgang Ihrer Ermittlungen möchte ich unterrichtet werden.

Zudem bitte ich um umgehende Bestätigung des Zugangs dieser Strafanzeige.

Wenn sich Ihre Behörde nicht für zuständig halten sollte, so wird um eine nachvollziehbare Begründung darum gebeten, warum dies der Fall ist.

Zudem wird in diesem Falle um Abgabe an die aus seiner Sicht zuständige Behörde und entsprechende Abgabenachricht geben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

(Unterschrift Anzeigeerstatter)



  

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