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Strafanzeige gegen Prof. Christian Drosten von der Charité in Berlin wegen Betruges und aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände



 

Susanne und Karl Musterfamilie

Musterstraße 1

11111 Musterstadt

 

An die

Staatsanwaltsanwaltschaft Berlin

Turmstr. 91

10559 Berlin

 

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(nicht per Mail schicken !)

 

Strafanzeige gegen Prof. Christian Drosten von der Charité in Berlin wegen Betruges und aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

immer wieder höre ich, dass es eine Lüge sei zu behaupten, dass man aus dem von Prof. Drosten mitentwickelten PCR-Test auf eine Infektion schließen könne.

 

So äußerte Prof. Dr. Hockertz in einem Interview vom 30.9.2020, das unter dem Link

 

https://christen-im-widerstand.de/wp-content/uploads/2020/12/Interview-mit-Prof.-Hockertz-Final.pdf

 

vollständig abrufbar ist, wörtlich (Zitat):

Es ist eine Lüge, aus einem PCR- Test auf eine Infektion zu schließen.“

Im Übrigen möchte ich zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Niederschrift des vollständigen Interviews mit Prof. Dr. Hockertz unter dem obigen Link verweisen, zumal dort die – hinlänglich bekannten – Folgen erläutert werden, die sich aus der massenhaften Anwendung dieses PCR-Tests ergeben haben und immer noch ergeben.

Dr. Lanka soll aus ähnlichen Gründen bereits vor Monaten eine Strafanzeige gegen Prof. Drosten erstattet haben, siehe:

https://bewegung2020.at/wp-content/uploads/2020/08/Druckverteil-Flyer_AnzeigeLanka-Drosten-1.pdf

 

Mir ist allerdings nicht bekannt, wo Dr. Lanka seine Anzeige eingereicht hat und wie der Stand des Ermittlungsverfahrens hierzu ist.

 

Falls Sie es aus irgendwelchen Vorurteilen bzw. sentimentalen Gründen nicht für möglich halten, dass Prof. Drosten seit Monaten die gesamte Weltöffentlichkeit in dieser wichtigen Frage angelogen und betrogen hat, dann möchte ich Ihnen einleitend dringend empfehlen, dass Sie sich Zeit für die Lektüre des Buchs „Virus-Wahn“ von Dr. med. Köhnlein / Engelbrecht nehmen, denn dann werden Sie spätestens schon nach den ersten 100 – 120 Seiten wissen, auf welche Art und Weise die Menschen schon seit mehr als 120 Jahre immer wieder von der pharmazeutischen Industrie und einigen ihrer angeblich so glorreichen Wegbereiter getäuscht worden sind, mit regelmäßig katastrophalsten Folgen für unzählige (gutgläubige) Menschen in aller Welt.

 

Äußerst aufschlussreich ist insofern auch das Buch „Tödliche Medizin und organisierte Kriminalität – Wie die Pharmaindustrie das Gesundheitswesen korrumpiert“ von Peter C. Gotzsche. In diesem Buch werden einige der übelsten Betrügereien der Pharmariesen in dem Kapitel „Die ‚Hall of Shame‘ der Pharmariesen“ (ebenda ab Seite 59) gewürdigt, und es fällt doch auf, dass diese Betrügereien noch gar nicht so lange zurückliegen.

 

Was – bezogen auf Ende Dezember 2020 – den Stand der gesicherten Erkenntnisse und der rechtlichen Bewertung der ganzen unsäglichen „Anti-Corona-Maßnahmen“ angeht, so möchte ich auf die sehr gut begründete 190-seitige Verfassungsbeschwerde (VB) eines Richters am Landgericht Berlin von Ende Dezember 2020 verweisen, die jedermann im Web unter dem Link

 

https://2020news.de/deutscher-richter-erhebt-verfassungsbeschwerde-in-sachen-corona/

 

kostenlos herunterladen kann.

 

In dieser VB heißt es ab Seite 84 (Zitat):

„Entgegen den mantraartigen Wiederholungen der Politiker und den Verantwortlichen des Robert Koch- Instituts erweist sich der PCR-Test bei genauerer Betrachtung auf Grund neuerer wissenschaftlicher Untersuchungen als erschreckend schwach in seiner Aussagekraft in Bezug auf die Infektiosität einer Person und das Epidemiegeschehen insgesamt. Die Aussagekraft ist so gering, dass sie bereits zweifeln lässt, ob dieser Test in seiner gegenwärtigen Durchführung „DIE“Grundlage all der Maßnahmen sein kann und darf. Jedenfalls ist dieser Umstand bei der Frage der Angemessenheit der Maßnahmen zu berücksichtigen, was zur Folge hat, dass die einschränkenden Maßnahmen zumindest in ihrem Umfang und in diversen Ausprägungen nicht zu rechtfertigen sind. Im Einzelnen: Ein internationales Team aus 22 renommierten Wissenschaftlern hat in dem kürzlich veröffentlichten „Corman-Drosten Review Report“46 den vom Virologen Christian Drosten (mit)entwickelten PCR-Test für SARS-CoV-2 und die diesbezügliche Publikation einer wissenschaftlichen Prüfung unterzogen und sind zu einem vernichtenden Urteil gekommen: Der Test sei unbrauchbar und für Rückschlüsse auf das Vorliegen einer Infektion ungeeignet. Im Original heißt es in der Zusammenfassung: „the SARS-CoV-2 PCR test is useless“ sowie „the test unsuitable as a specific diagnostic tool to identify the SARS-CoV- 2 virus and make inferences about the presence of an infection“.

Ansgar Neuhoff fasste am 2. Dezember 2020 die Publikation wie folgt zusammen:47 „[...]

Die weltweite Verwendung dieses Tests beruht auf einer Veröffentlichung von Victor Corman, Christian Drosten und anderen Autoren mit dem Titel „Detection of 1919 novel coronavirus (2019- nCoV) by real-time RT-PCR“ in der Zeitschrift Eurosurveillance am 23.01.2020. Die Veröffentlichung wird daher auch Corman/Drosten-Papier genannt. Darin stellen die Autoren einen diagnostischen Arbeitsablauf und ein realTime-qPCR-Protokoll für den labordiagnostischen Nachweis von SARS-CoV- 2 vor.

Die Wissenschaftler, die das Corman/Drosten-Papier geprüft haben, kommen zu folgender Bewertung: „Weder der präsentierte Test noch das Manuskript selbst erfüllen die Anforderungen für eine akzeptable wissenschaftliche Publikation.“ [im Original: „Neither the presented test nor the manuscript itself fulfils the requirements for an acceptable scientific publication.“]

Nach eigenen Angaben haben die Wissenschaftler eine Punkt-für-Punkt-Überprüfung des Corman/Drosten-Papiers durchgeführt und dabei alle Komponenten des vorgestellten Testdesigns überprüft, die RT-qPCR-Protokollempfehlungen bewertet wurden und die Parameter mit der einschlägigen wissenschaftlichen Literatur zu diesem Thema verglichen.

Im Ergebnis fordern die Wissenschaftler die Zeitschrift Eurosurveillance auf, die Corman/Drosten- Veröffentlichung aufgrund zahlreicher wissenschaftlicher und technischer Fehler zurückzuziehen. Vorwurf: fehlerhaftes Testdesign, fehlende Standardisierung und mangelnde Validierung

Die Wissenschaftler kritisieren insbesondere folgende Punkte:

· − ein vages und fehlerhaftes Testdesign,

· − ein unzureichendes Primerdesign (z.B. ungenaue Basenzusammensetzung, fehlerhafter GC-Gehalt),

· − eine zu hohe Anbindungstemperatur (wodurch auch andere Gensequenzen als die von SARS- CoV-2 erfasst werden können),

· − ein problematisches und ungenügendes RT-qPCR-Protokoll,

· − eine fehlende Standardisierung,

· − keine Erläuterung, was ein positives oder negatives Testergebnis definiert,

· − das Weglassen eines Ct-Werts,

· − die unterbliebene Validierung auf molekularer Ebene,

· − das Fehlen einer Positivkontrolle zur Bewertung der Spezifität,

· − das Fehlen einer Negativkontrolle zum Ausschluss anderer Coronaviren.“ (Zitat Ende)

Besonders erhellend sind auch die Ausführungen dieser VB zu den „Interessenkonflikten“ von Prof. Drosten und einigen RKI-Mitarbeitern.

Dort heißt es ab Seite 87 (Zitat):

„Zuletzt kritisieren die Wissenschaftler auch noch die starken Interessenkonflikte bei den Autoren des Corman/Drosten-Papiers, die zum Teil gar nicht, zum Teil erst nach einem halben Jahr offengelegt wurden.

Der Mitautor Olfert Landt ist der Gesellschafter-Geschäftsführer der TIB-Molbiol GmbH, des Unternehmens, das als erstes PCR-Test-Kits auf Basis des Corman/Drosten-Papiers herstellte und diese millionenfach vertreibt und noch mehr Millionen dafür erhält. Der Unternehmer Landt hat sich also quasi selbst die wissenschaftliche Weihe für seine Produkte verliehen. Landt ist seit 17 Jahren eng mit Christian Drosten verbunden und profitiert von dessen steuerzahlerfinanzierten Arbeiten an der Berliner Charité. Seit 2003 sind sie den nachfolgend aufgeführten Viren mit ihren Tests immer als erste auf den Leib gerückt: SARS-CoV (2003), Vogelgrippe (2005), Schweinegrippe (2009), Chikungunya Virus (2009), MERS (2012), ZIKA (2016), Gelbfieber Brasilien (2017) und SARS-CoV 2 (2020).

Der Mitautor Marco Kaiser ist Berater bei TIB-Molbiol GmbH und zugleich Projektleiter bei GenExpress GmbH, einem Unternehmen, das unter derselben Adresse wie TIB-Molbiol ansässig ist und ebenfalls sein Geld mit PCR-Tests verdient.

Erst ein halbes Jahr nach der Veröffentlichung wurden diese Interessenkonflikte von Landt und Kaiser offengelegt. Nicht offengelegt wurde aber, dass Landt auch Geschäftsführer von GenExpress ist.

Entsprechend der üblichen Auflistung der Mitautoren bei wissenschaftlichen Artikeln haben übrigens die beiden Autoren Landt und Kaiser nach Corman den größten Anteil an dem Corman/Drosten-Papier [Anmerkung: und verdienen daran vermutlich auch am meisten].



  

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