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Der Staatsaufbau устройство гер



Масмедиа

Man unterscheidet folgende Massenmedien: Presse, Radio, und Fernsehen. Von allen Massenmedien wählen die meisten jungen Leute das Fernsehen. Fernsehen ist eine der wichtigsten Erfindungen des 20. Jahrhunderts. Ein moderner Mensch bekommt bis zu 70 % Informationen aus dem Fernsehen. Man sieht Informationsprogramme, Direktübertragungen von politischen, kulturellen und sportlichen Ereignissen, vielseitige Reportagen, Reiseberichte, Spielfilme, Shows, Konzerte und andere Programme. Dank fernsehen gibt es keine Grenzen mehr, man erfährt alles aus der ganzen Welt am Tage der Ereignisse. Vielen Menschen macht das Fernsehen viel Spaß. Man muss aber stundenlang am Fernseher nicht sitzen. Jeder Mensch hat seine Lieblingsübertragungen. Mir gefallen solche Programme wie “Das Wunderfeld”, “Oh, glücklicher Mann”, “Wer will ein Millionär werden?” und andere. Einige Menschen finden das Fernsehen schädlich. Ich glaube, sie sind im Unrecht. Schädlich ist stundenlanges Sitzen vor dem Fernseher. Die Rolle der Presse ist in unserem Land sehr groß. Man nennt sie oft die vierte Macht. Die Zeitung dient dazu, die öffentliche Meinung zu bilden und immer Neues zu erfahren. Die Zeitungen berichten über alles: Politik, Kunst, Probleme der Industrie und des Umweltschutzes, Privatleben der Stars, Sport, Bildung und kulturelle Ereignisse. Heutzutage ist es schwer, sich bei der ganzen Pressefreiheit zu orientieren. Das Rundfunk verliert heute seine Bedeutung. Nur 9 % der Menschen hören heute das Radio.

 

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Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat, gegliedert in sechzehn Länder. Die größten Bundesländer sind Baden–Württemberg mit der Hauptstadt Stuttgart, Bayern mit der Hauptstadt München und Niedersachsen mit der Hauptstadt Hannover. Jedes Land hat seine eigene Verfassung, seinen eigenen Verwaltungsapparat. Sie geben sich ihre eigenen Gesetze im Bereich des Schul– und Hochschulwesens. Außerdem sind sie vor allem für das Kommunalrecht und das Recht der Ordnungsbehörden zuständig. Die wichtigsten politischen Organe der Bundesrepublik sind: der Bundestag, der Bundesrat, die Bundesregierung.

Das höchste gesetzgebende Organ der Bundesrepublik ist der Bundestag. Er wurde am 2. Dezember 1990 in freier, gleicher, allgemeiner, geheimer und direkter Wahl zum ersten Mal gesamt­deutsch gewählt. Die Wahlperiode beträgt vier Jahre. Eines der fünf Mitglieder des Präsidiums des Deutschen Bundestages leitet jeweils die Plenarsitzungen. Der größte Teil der parlamentarischen Arbeit wird in den Ausschüssen geleistet, die sich jeweils mit einem be­stimmten Sachgebiet befassen. Der Bundesrat besteht aus den Mitgliedern der Länderregierungen.

Jedes Land hat mindestens drei, kein Land mehr als sechs Stimmen. Das Staatsoberhaupt Deutschlands ist der für fünf Jahre gewählte Bundespräsident. Der Bundespräsident vertritt die Bundesrepublik völkerrechtlich. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Ernennung des vom Deutschen Bundestag gewählten Bundeskanzlers und der Bundesminister.

Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik.



  

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