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Religion. Identität. Politisches System



Religion

Nach Ergebnissen der Volkszä hlung von 2001 bekannten sich 73, 6 % der Bevö lkerung zur rö misch-katholischen und 4, 7 % zu einer der evangelischen Kirchen (Protestantismus; ü berwiegend Augsburger Bekenntnis, seltener Helvetisches Bekenntnis).

Etwa 12 % der Bevö lkerung (ca. 1. 002. 400 Personen) gehö ren keiner der in Ö sterreich gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften an. Schä tzungen zufolge liegt die Zahl der Atheisten und Agnostiker mit 18 % bis 26 % (ca. 1. 471. 500 bis 2. 125. 500 Personen) jedoch weitaus hö her.

Identitä t

Aufgrund von politischen, sprachlich-kulturellen und ideologischen Bedingungen, derentwegen Ö sterreich seit dem Mittelalter meist als Teil einer deutschen Identitä t aufgefasst wurde, fand die Entwicklung eines eigenstä ndigen ö sterreichischen Nationalbewusstseins erst nach dem Zweiten Weltkrieg statt.

Politisches System

Ö sterreich ist nach der Bundesverfassung eine fö derale, parlamentarisch-demokratische Republik, bestehend aus neun Bundeslä ndern. Staatsoberhaupt ist der Bundesprä sident, der (laut Verfassungsnovelle 1929) fü r 6 Jahre direkt vom Volk gewä hlt wird; eine einmalige Wiederwahl ist zulä ssig.
Da Ö sterreich ein Bundesstaat ist, sind sowohl die Gesetzgebung als auch die Verwaltung zwischen Bund und (Bundes-) Lä ndern geteilt.

Die Bundesgesetzgebung ü ben der Nationalrat und der Bundesrat in der Regel gemeinsam aus (Zweikammersystem).
Der Nationalrat, mit seinen 183 Abgeordneten, ist die dominierende Kammer und wird nach dem allgemeinen, gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahlrecht von allen ü ber 16 jä hrigen Staatsbü rgern nach den Grundsä tzen der Verhä ltniswahl gewä hlt. Seine Gesetzgebungsperiode dauert fü nf Jahre. Eine 4-Prozent-Hü rde verhindert eine zu groß e Zersplitterung der Parteienlandschaft im Nationalrat.
Der Bundesrat wird von den einzelnen Landtagen (den Parlamenten der Bundeslä nder) nach der Bevö lkerungszahl beschickt und vertritt dadurch im Sinne des bundesstaatlichen Prinzips die Interessen der Lä nder in der Bundesgesetzgebung.

 „Regierungschef“ der Bundesregierung ist der Bundeskanzler, der vom Bundesprä sidenten ernannt wird. Ü blicherweise wird nach einer Nationalratswahl der Spitzenkandidat der stimmenstä rksten Partei mit der Regierungsbildung beauftragt. Dies ist aber keine Verfassungsregel.

Seit der Grü ndung der Republik Ö sterreich wird die Politik von zwei groß en Parteien, der christlich-konservativen Volkspartei Ö VP sowie der sozialdemokratischen SPÖ geprä gt.

Die wichtigsten Industriezweige sind Finanzwirtschaft, Bergbau, Land- und Forstwirtschaft, Industrie, Tourismus und Diensleistungen.



  

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