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ARD / ZDF: Der Zwangs-Rundfunkbeitrag ist am Ende!



 

< Absender<

Mein pers. Aktenzeichen: …. (Bitte stets auf allen Antwortschreiben angeben! )

< DATUM<

 

< ANSCHRIFT der VOLLSTRECKUNGSBEHÖ RDE<

                                                                                                                                                   

Betrifft:        ihre privatgeschä ftliche Zahlungsaufforderung und Vollstreckungsankü ndigung vom < DATUM<
(Ihr AZ: ……. - ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice )


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Vorab wird festgestellt:

Ihre (? ) Zahlungsaufforderung und Vollstreckungsankü ndigung ist mangels Unterschrift rechtsungü ltig. Verstoß gegen § 126 BGB. E s ist mir der Durchgriff von Regreß § 823 respektive § 839 BGB verwehrt!
Auß erdem besteht erhebliche Besorgnis zur Echtheit des o. g. Schreibens. Jeder kann heute solche standardisierte Formschreiben machen! (z. B. Photoshop)

Beweis: BGB und Anlage K1 Beschluß Amtsgericht Mitte (Berlin)

 

Ihre Forderung wird als nicht legitimiert zurü ckgewiesen. Die o. g. Verfahren ist SOFORT einzustellen, da der vorgebliche Glä ubiger / Firma *ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice* dazu nicht ü ber einen endgü ltigen, rechtskrä ftigen Gerichtsbeschluß verfü gt und das Verfahren sich bis heute im offenen, ungeklä rten Beschwerdevorgang befindet.
Auß erdem befinden sich die betr. Personen in Strafverfahren. Aus dem Grü nden ist die privatisierte, BRD- Behö rde c/o. Firma*ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice* mit ihren staatlosen, glaubhaft gemachten Personal *DEUTSCH* 1934 nicht Forderungsberechtigt. Die Forderungsstellung ist deswegen der Firma*ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice* zurü ck zu geben. Die von Ihnenrechtswidrig veranlasste Sperrung meines Kontos ist aus genannten rechtserheblichen Grü nden sofort aufzuheben!

Dezidierte Begrü ndung:

1. Die Zahlungsaufforderung und Vollstreckungsankü ndigung ist mangels Unterschrift rechtsungü ltig. Verstoß gegen § 126 BGB. E s ist mir der Durchgriff von Regreß § 823 respektive § 839 BGB verwehrt!
Ihre privatisierte Behö rde hat aus nachfolgenden Grü nden keine Legitimation Geldforderungen gegenü ber mir zu erlassen. Ihre Verwaltung *NAME* hat sich selbst bei dem intern. Firmenregister Upik. de als Firma angemeldet und eingetragen. Das betrifft auch das das Landgericht Schwerin, Justizministerium Mecklenburg- Vorpommern, den Landkreis Ludwigslust- Parchim, das Land Mecklenburg- Vorpommern, die Landregierung Mecklenburg-Vorpommern, und weitere ehemals staatliche Organe.
Damit sind alle am Verfahren beteiligten Personen, ihre Dienstvorgesetzten und Sie pers. nur noch handels- firmenrechtlich selbststä ndige Privatpersonen wie z. B. die Mitarbeiter in der Firma Dr. Oetker, MC Donald, Coca Cola usw..
Ihre Institution verfü gt ü ber denselben Firmenstatus wie die Firma Dr. Oetker, MC Donald, Coca Cola usw..

 

Daraus ergibt sich die zwingend notwendige Beantwortung der Frage: Seit wann und auf welcher Rechtsgrundlage ü ben Firmen hoheitliche Rechte in Deutschland aus?

 

Alle am Verfahren beteiligten Personen und Sie persö nlich durch den Geheimen Staatstreich am 8. 12. 201 mit Streichung der RAG im STAG 1934 heute auch noch staatenlos- vogelfrei wie z. B. das Volk der Romas und Sintis aus Rumä nien. Es liegt u. a. strafbewehrter Verstoß gegen das GVG und das Grundgesetz fü r die BRD Artikel 101- Entzug des gesetzlichen Richters – verbotene Ausnahmegerichtsbarkeit, Artikel 16 – Entzug der deutschen Staatsangehö rigkeit und Artikel 139 (SHAEF) sowie Verfassungsbruch und Angriff auf die rechtstaatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland vor.

 

Quellverweis: www. staatenlos. info

Strafantrag wegen § 263 StGB Betrug und § 270 StGB Tä uschung im Rechtsverkehr Amtsanmaß ung § 132 StGB, Grundrechtsverletzung gegenü ber meiner Person und SH AEF- Verstoß gegen  Artikel 16, Artikel 101 und Artikel 139 Grundgesetz FÜ R die Bundesrepublik Deutschland bleibt daher vorbehalten

 

Weitere Ausfü hrungen zur Legitimation der Firma * ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice*:

Der Rundfunkgebü hrenstaatsvertrag ist durch die offenkundige Privatisierung der ehemaligen staatlichen Ä mter und Organe aufgehoben und am durch einen privatrechtlichen Rundfunkbeitragsvertrag ersetzt. (UCC- Handelsrecht. )

 

Der Rundfunkgebü hrenstaatsvertrag (RGebStV) war ein Staatsvertrag aller deutschen Bundeslä nder und bis zum 1. Januar 2013 0 Uhr die Rechtsgrundlage fü r die zur Finanzierung des ö ffentlich-rechtlichen Rundfunks von allen Rundfunkteilnehmern erhobenen Rundfunkgebü hren. Der Rundfunkgebü hrenstaatsvertrag wurde gemä ß Art. 2 des 15. Rundfunkä nderungsstaatsvertrages am 1. Januar 2013 aufgehoben. An seine Stelle trat der neue handelsrechtliche Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. (Art. 1 des 15. RÄ StV)

Quelle: http: //de. wikipedia. org/wiki/Rundfunkgeb%C3%BChrenstaatsvertrag


Aus aktuellen Anlaß: Neben der verlorenen Legitimation einstiger staatlicher Stellen durch die der Staatenlosigkeit des eigenen Personals und der illegalen Privatisierung der Staatsorgane/ Behö rden zu privaten Firmen (www. upik. de) erreicht uns am 25. 12. 2014 folgende aktuelle Nachricht:

ARD / ZDF: Der Zwangs-Rundfunkbeitrag ist am Ende!

25. Dezember 2014 Rü diger Entreß

 

„32 Professoren haben im Auftrag des Bundesfinanzministeriums ein Gutachten erstellt, das dem aktuellen Zwangs-Rundfunkbeitrag die Existenzberechtigung restlos entzieht.

Bereits der erste Satz der gerademal halbseitigen Kurzfassung ist Sprengstoff, bringt es schonungslos auf den Punkt:

“Die technischen Grü nde, mit denen einst das System des ö ffentlich-rechtlichen Rundfunks gerechtfertigt wurde, sind heute weitgehend verblasst. ”

 

Auf rund 43 Seiten folgt dann leicht verstä ndlich beschrieben, die restlose Zertrü mmerung des GEZ-Geschä ftsmodells. Im Kern belegen die Gutachter exakt das prä zise, was die Rundfunkbeitragsgegner seit Jahren argumentieren – und was in Schandurteilen aktuell regelmä ß ig abgeschmettert wird.

 

Die Richter, die Schandurteile fä llen, werden es sich dank des jetzt verö ffentlichten Gutachtens kü nftig sehr schwer tun. Dank des Gutachtens ist es auch nicht mehr nö tig, sich ü ber Klagebegrü ndungen (wie bei mir gerade anstehend) den Kopf zu zerbrechen. Es reicht einfach das Gutachten auszudrucken und drauf zu verweisen.

Das Gutachten wurde ü brigens bereits im Oktober 2014 fertiggestellt. Der Zeitpunkt es jetzt zu den Weihnachtsfeiertagen rauszulassen ist bestimmt nicht zufä llig gewä hlt. Gewiss wird darauf gehofft, dass dieses entscheidende Dokument in den Medienberichterstattungen untergeht. Wird es aber nicht!

 

Das Gutachten wurde auf der Webprä senz des Bundesministeriums der Finanzen verö ffentlicht. Hier der direkte Link zum PDF-Dokument: Gutachten “Ö ffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung“.

 

Praktischerweise gibt es auf der Webprä senz des Bundesministeriums auch eine Seite, auf der das Dokument in ausgedruckter Form bestellt werden kann und es scheinen dafü r keinerlei Kosten anzufallen! Noch praktischer: man scheint die ausgedruckte Publikation in beliebiger Stü ckzahl bestellen zu kö nnen:

 

Der komplette Bestellvorgang:

Das Bestellen geht so: Auf der Webseite des Gutachtens wird unten (1) auf “Bestellen” geklickt. Es erscheint dann die Seite “Mein Warenkorb” wo die gewü nschte Anzahl eingetragen wird (2) und dann geht es mit “Bestellen” (3) weiter. Anschließ end werden die Bestelldaten gefordert – Anschrift und Email-Adresse. Hier mü ssen auch die Datenschutzbestimmungen (4) akzeptiert werden.

Quellverweis: http: //www. nickles. de/forum/widerstand-gegen-rundfunkbeitrag/2014/ard-zdf-der-zwangs-rundfunkbeitrag-ist-am-ende-539099906. html

 

Quellverweis: http: //staatenlos. info/index. php/themenbezogene-musterschreiben/gez-zwang


Das rechtswidrige Verfahren gegen mich ist aus genannten, schwerwiegenden Grü nden sofort einzustellen und alle Kosten sind der FirmaARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice* zu doktorieren.


Hinweis: Bearbeiten Sie bitte diese Akte bitte unter genauester Einhaltung der gü ltigen Gesetze bzw. Rechtsvorschriften. Insbesondere ist die hö chste Rechtsnorm, das Grundgesetz FÜ R die Bundesrepublik Deutschland, zu beachten. Diese wird der S H A E F bzw. S M A D Gerichtsbarkeit zugeleitet. Die Zustä ndigkeit ergibt sich a. ) aus dem, bis zu heutigen Tage gü ltigen Besatzungsrecht und b. ) aus dem Artikel 139 Grundgesetz FÜ R die Bundesrepublik Deutschland und der dort gü ltigen alliierten Rechtsvorschriften. Verstö ß e, insbesondere gegen den Artikel 139 werden von mir pflichtgemä ß bei der S H A E F bzw. S M A D Gerichtsbarkeit der alliierten Hohen Hand, strafangezeigt.

Es besteht aus genannten schwerwiegenden Grü nden hö chstes ö ffentliches Interesse.

Gemä ß § 63 BGB tragen alle Beteiligten fü r die Rechtmä ß igkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persö nliche Verantwortung.

Bitte geben Sie bei Ihren kü nftigen Schreiben daher unbedingt den Vor- und Zunamen des Verfassers an, damit ich bei einem eventuellen Durchgriff gemä ß § 823 BGB respektive 839 BGB nicht gehindert bin.

Mit freundlichen Grü ß en

 

< Name<

Beweis- Anlagen:

K1 Beschluß Amtsgericht Mitte (Berlin)

K2 Auszug aus dem intern. Firmenregister www. upik. dezur Firma Vollstreckungsbehö rde (auf www. upik. de heraus suchen!

K3 Auszug aus dem intern. Firmenregister www. upik. dezur Firma ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

K4 juristische Beweis- Dokumentation staatenlos1 und staatenlos2
K5 GEZ BVG Beschluß 1 und 2

 



  

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