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Deutschlehrer-Info. Integrationskurs für Flüchtlinge – aber nicht für alle



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Integrationskurs fü r Flü chtlinge – aber nicht fü r alle

Zahlreiche Asylsuchende dü rfen keine Integrationskurse besuchen. Andere werden ab 2017 von den Jobcentern zur Teilnahme an einem Kurs verpflichtet. Wenn sie keinen Platz bekommen, kann das negative Folgen haben.

Seit ü ber einem Jahr ist Ahmad Rahmani (Name geä ndert) in Deutschland. Mit seiner Frau und seinem kleinen Sohn ist er aus Afghanistan geflohen. „Ich habe noch keinen Deutschkurs", sagt er. Weil sein Asylverfahren noch lä uft, darf er die Integrationskurse des Bundesamtes fü r Migration und Flucht (BAMF) nicht besuchen. Mittlerweile spreche sein Sohn, der in die Schule geht, besser Deutsch als er, erzä hlt Rahmani. Zurzeit besucht er in Hamburg zweimal in der Woche einen ehrenamtlich geleiteten Deutschkurs, der allen Flü chtlingen offensteht.

Integrationskurse dü rfen Menschen besuchen, die dauerhaft in Deutschland leben – als anerkannte Flü chtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Beispiel. Eine Ausnahme sind Asylsuchende aus Herkunftslä ndern mit so genannter „guter Bleibeperspektive": Seit Oktober 2015 dü rfen sie an einem Integrationskurs teilnehmen, auch wenn ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Diese Regelung betrifft die Lä nder Syrien, Irak, Iran, Eritrea und Somalia.

Keinen Zugang zu Integrationskursen haben zum Beispiel Menschen aus Afghanistan oder Nigeria, deren Asylantrag noch lä uft. Der Grund dafü r ist die Anerkennungsquote. Im Fall von Afghanistan liegt sie zum Beispiel bei knapp unter 50 Prozent. Im Vergleich dazu ist die Anerkennungsquote von Flü chtlingen aus dem Iran etwas hö her als 50 Prozent. Pro Asyl kritisiert diese Kategorisierung von Flü chtlingen: Die langen Wartezeiten seien „integrationshemmend".

Asylsuchende mit „guter Bleibeperspektive" werden ab Januar 2017 sogar zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet, wenn sie unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen und das zustä ndige Jobcenter oder die Auslä nderbehö rde sie zur Teilnahme auffordert. Andernfalls drohen ihnen Leistungskü rzungen. Um einen Kurs zu finden, haben sie nur noch einen und nicht wie bisher zwei Monate Zeit. Aber das ist zurzeit nicht einfach. Zwar hat sich die Angebotskapazitä t wegen der stark gestiegenen Teilnehmerzahlen seit 2015 erhö ht. Im September 2016 gab es 70 Prozent mehr Kurse als im Vorjahr. Trotzdem mü ssen viele Menschen immer noch auf einen Platz warten.

Um eine bessere Verteilung der Plä tze zu ermö glichen, sind die Trä ger der Kurse nun verpflichtet ihre Kurstermine und Platzkapazitä ten in das System Kursnet der Bundesagentur fü r Arbeit einzugeben. Und sie sollen innerhalb von sechs Wochen und nicht wie bisher binnen drei Monaten nach Anmeldung eines Teilnehmers dessen Kursbeginn sicherstellen. Doch all das hilft Flü chtlingen wie Ahmad Rahmani nicht. Er muss sich weiter gedulden. Fü r ihn gilt: erst Asylverfahren beenden, dann Kursbeginn.


sts/ip (mit epd)

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