Soziale Sicherheit in Deutschland
- Das System der sozialen Sicherheit umfasst fü nf Sä ulen: die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Unfallversicherung; seit Januar 1995 neu hinzugekommen ist die Pflegeversicherung.
- Die Sozialversicherung wird finanziert durch monatliche Beiträ ge (Sozialabgaben) wä hrend der aktiven Arbeitszeit. Der Anteil der Sozialabgaben erreichte 1997 42, 1 % des monatlichen Bruttoeinkommens.
- Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die monatlichen Beiträ ge je zur Hä lfte, ebenso die Pflegeversicherung.
- Die Krankenversicherung ist unter bestimmten Bedingungen Pflicht. Arbeitnehmer mit einem erhö hten Einkommen sind nicht pflichtversichert. Die Hö he, Beitragsbemessungsgrenze genannt, wird jedes Jahr neu festgelegt.
- Die Krankenversicherung umfasst den Schutz der Gesundheit und die Hilfe im Krankheitsfall. Zustä ndig fü r die Durchfü hrung sind die gesetzlichen Krankenkassen.
- Die Rentenversicherung sichert den Lebensunterhalt im Alter, bei Minderung der Erwerbstä tigkeit und im Todesfall des Versicherten fü r dessen Hinterbliebene.
- Seit 1. Januar 1995 gibt es die Pflegeversicherung. Sie gewä hrt Versicherungsschutz bei erheblicher Pflegebedü rftigkeit. Es werden Leistungen fü r die hä usliche und stationä re Pflege abgedeckt.
- Die Arbeitslosenversicherung gewä hrt einen Schutz gegen die materiellen Folgen bei Arbeitslosigkeit.
- Die Unfallversicherung leistet finanzielle Hilfe nach einem Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheiten. Der Versicherungsschutz gilt auch auf dem Weg von der Wohnung zur Arbeitsstä tte.
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