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INHALTSVERZEICHNIS. Einleitung.. Zusammenfassung



 

МИНИСТЕРСТВО СЕЛЬСКОГО ХОЗЯЙСТВА РОССИЙСКОЙ ФЕДЕРАЦИИ ФЕДЕРАЛЬНОЕ ГОСУДАРСТВЕННОЕ БЮДЖЕТНОЕ ОБРАЗОВАТЕЛЬНОЕ УЧРЕЖДЕНИЕ ВЫСШЕГО ОБРАЗОВАНИЯ ВОРОНЕЖСКИЙ ГОСУДАРСТВЕННЫЙ АГРАРНЫЙ УНИВЕРСИТЕТ ИМ. ИМПЕРАТОРА ПЕТРА I

 

 

ГУМАНИТАРНО-ПРАВОВОЙ ФАКУЛЬТЕТ

 

РЕФЕРАТ

 

«Strafrecht in Deutschland»

 

Выполнил:

Агеева Н.С., студент ГПФ Ю_2-3

 

Проверил:

МАКАРОВА Е.Л., кандидат пед. наук, доцент

 

 

             

 

Воронеж, 2020

INHALTSVERZEICHNIS

 

 

Einleitung.................................................................................................................................... 3

Zusammenfassung.................................................................................................................... 4

Glossarium.................................................................................................................................. 7

Quellen......................................................................................................................................... 8

 

 

Einleitung.

Die Bezeichnung Strafrecht kommt aus dem Rechtsgebiet und setzt sich mit dem Rechtsgüterschutz durch menschliche Beeinflussung auseinander. Dieses Recht soll eventuelle Straftäter von strafbaren Handlungen abhalten und sie zu einem anderen Verhalten auffordern. Es gibt zwei Formen des Strafrechts in Deutschland, sowie das Ordunungswidrigkeitsrecht, welches meist mit Bußgeldern bestraft wird. Die erste Form, ist das materielle Strafrecht, dass die Rechtsfolgen, sowie die Voraussetzungen beinhaltet. Wie hoch die Strafen hier für ausfallen, ist im Strafgesetzbuch, sowie in speziellen Nebenstrafrechten verankert. Die zweite Form ist das formelle Strafrecht, welches zum Strafverfahrensrecht gehört. Hier wird die Strafe durch die Strafprozessordnung und dem Gerichtsverfassungsgesetzt erhoben.

 

 

Zusammenfassung

Das Strafrecht (Kriminalrecht) ist der Teil der Rechtsordnung, der die Merkmale des verbrecherischen Handelns festlegt und an sie Strafe oder Masregeln der Besserung und Sicherung als Rechtsfolgen knüpft. Aufgabe des Strafrechts ist es, die elementaren Werte des Gemeinschaftslebens zu schützen. Die Straftat ist eine tatbestandsmäßige, rechtswidrige und schuldhafte Handlung, an die das Gesetz eine Strafe knüpft. Die Strafe hat drei Hauptzwecke:

1. Die Bürger sollen davon abgehalten werden, die verbotene Handlung vorzunehmen (Abschreckung, Generalprävention). Die Strafe zeigt jedem, dass das verbotene Verhalten nicht folgenlos bleibt und erhält deshalb das Vertrauen der Allgemeinheit darauf, dass die Rechtsordnung beachtet wird.

2. Der Täter selbst soll durch das ihm mit der Strafe zugefügte Übel davon abgehalten werden, weitere Straftaten zu begehen (Spezialprävention).

3. Der straffällig gewordene Täter soll durch den Strafvollzug so beeinflusst werden, dass er wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden kann (Resozialisierung).

Grundsätze der Strafgesetzgebung und der Strafzumessung Artikel 103 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) vom 23.5. 1949 und § 1 Strafgesetzbuches bestimmen „Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde„ (Gesetzlichkeitsgrundsatz). Strafnormen finden sich vor allem im Strafgesetzbuch, aber auch als ergänzende Vorschriften in vielen anderen Gesetzen. Durch den Gesetzlichkeitsgrundsatz soll auch sichergestellt werden, dass strafrechtliche Sanktionen für eine Handlung schon im Zeitpunkt der Begehung der Tat feststehen.

Das Strafrecht gehört zum öffentlichen Recht und ist Ausdruck dafür, dass der als Gesetzgeber fungierende Staat eine dem einzelnen Bürger übergeordnete Instanz ist. Das Strafrecht ist eine umfassende Sammlung aller Rechtsnormen, die sowohl die Voraussetzungen für eine Straftat als auch ihre Rechtsfolgen festlegen.

Es gibt im deutschen Strafrecht verschiedene Rechtsschriften, die dieses konkretisieren und je nach Straftatbestand den Rahmen für die Ahndung von Vergehen und Verbrechen vorgeben, die dieses recht tangieren. Dazu zählen vor allem:

· Strafgesetzbuch (StGB)

· Nebengesetze (z. B. Wirtschaftsstrafgesetz, Subventionsgesetz

· Rechtssätze (Sätze mit rechtsverbindlicher Aussage, Grundelemente der deutschen Rechtsordnung)

Dieses Recht soll dabei helfen, dass Rechtsgüter geschützt werden. Es greift als aller letzte Möglichkeit ein, wenn Sanktionsmöglichkeiten etc. nicht mehr ausreichend Schutz geben. Das Strafrecht ist nicht da, um jede Kleinigkeit zu bestrafen, sondern greift bei schädlichem Verhalten im Sozialbereich ein und sieht es als Ziel, den Rechtsfrieden zu erhalten. Die Straftat steht hier immer an erster Stelle, wobei auch die Persönlichkeit der Täterperson berücksichtigt wird. Ein Teil der Verhandlung ist das Schuldprinzip, bei dem der Täter seine Schuld sühnen soll. Wieder ein anderer Bestandteil ist die Resozialisierung, welche dem Schuldigen von weiteren Straftaten abhalten soll. Am meisten fruchtet momentan die Diviese “ ab ins Gefängnis“, was die restlichen Bürger ungemein beruhigt.

 



  

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