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Aus der Geschichte der europäischen Universitäten

Die deutschen Universitäten zählen nicht zu den ältesten in Europa. Scho­laren aus deutschen Territorien mußten im 12., 13. und 14. Jahrhundert als „Vaganten” auswärtige Generalstudien wie Paris, Bologna, Padua, dann auch Prag, Krakau oder Wien aufsuchen. Sie sind in den Matrikeln, den sorgfältig geführten Studentenverzeichnissen dieser Universitäten, nach Namen und Herkunft, gelegentlich auch nach der sozialen Stellung nach­weisbar; ihre Zahl ist beträchtlich gewesen.

Die erste deutsche Universität wurde 1386 in Heidelberg eröffnet, ihr folg­ten 1388 die Gründung einer Universität in Köln, 1392 in Erfurt, 1402 — eine kurzlebige Universitätsgründung in Würzburg. 1409 wurde dann die Leipziger Hohe Schule durch die Markgrafen von Meißen eröffnet. Zu den weiteren historischen Universitätsgründungen zählen: die Universität in Rostock (1419), in Greifswald (1456), in Freiburg/Breisgau (1457), in Ingoistadt (Bayern) (1472), in Trier (1473), in Mainz (1476), in Tübingen (1477), in Wittenberg(1502), in Frankfurt/O. (1506).

Die Hohen Schulen wurden durch einen von der Gerneinschaft aller Im­matrikulierten1 gewählten Rektor geleitet und repräsentiert2, standen Dok­toren, Magistern und Scholaren aus allen Ländern offen und waren in der Regel in vier Abteilungen, die sogenannten Fakultäten eingeteilt.

Die „unterste”, wenngleich zahlenmäßig größte Fakultät, war die der „sep-tem artes liberales” (sieben freien Künste), die „Artistenfakultät”, die spä­tere Philosophische Fakultät. Als Grundlage der übrigen Fakultäten bot sie die Grundausbildung für die Fortsetzung der Studien in den „höheren” Fa­kultäten, der Juristen, Mediziner und Theologen, vermittelte eine breite Allgerneinbildung. In der Artistenfakultät wurden spätantiker Überliefe­rung folgend, die sieben freien Künste gelehrt: Grammatik, Rhetorik und Dialektik als das sogenannte Trivium, danach Arithmetik, Geometrie, Astronomie und Musik als das sogenannte Quadrivium. Die Artisten­fakultät halte weitgehend den Charakter und die Zweckbestimmung einer Vorstudienanstalt3, in der antikes Erbe weiterlebte. Bald erweiterte sich der Ausbildungsinhalt der Artistenfakultät, und die Philosophie wurde maßgebliche Grundlage und Inhalt des Lehrbetriebes, wobei man auch hier zunächst auf das antike Erbe zurückgriff und vor allem noch den Schriften des Aristoteles lehrte.

 

Texterläuterungen

 

1 der Immatrikulierte — зачисленный в высшее учебное заведение

2 repräsentieren — представлять

3 die Vorstudienanstalt — подготовительные курсы, подготовительное отделение

 



  

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